In der Praxis werden alle Störungsbilder behandelt.
Die Behandlung muss von einem Arzt, Neurologen, HNO-Arzt oder Kieferorthopäden verordnet werden. Dabei zählen Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie zu den Heilmitteln und werden von den Krankenkassen übernommen.
Bei den gesetzlich versicherten Patienten/ Patientinnen ist eine Rezeptgebühr (10 Euro) und ein Eigenanteil von 10% zu leisten. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlungspflicht befreit.
Beides wird komplett der jeweiligen Krankenversicherung gutgeschrieben und von unserem Honorar abgezogen.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen sollte.
Für die Terminvereinbarung rufen Sie entweder in der Praxis an oder nutzen das Kontaktformular.